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:: Der Energieausweis ::




Hier werde ich versuchen, einige allgemeine Fragen zum Energieausweis zu beantworten. Außerdem finden Sie einen einfachen Online- Rechner, mit dem sich eine erste ganz grobe Bestandsaufnahme des Gebäudes durchführen lässt.

Hier gehts zum Online- Energiecheck




Die Fragen zum Energieausweis:

Wer braucht den überhaupt?

Welche Energieausweise gibt es??

Ab wann brauche ich einen Energieausweis?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?





Zu Frage 1: Wer braucht einen Energieausweis?

Ziel des Energieausweises ist es, Mietern oder Käufern von Häusern eine übersichtliche Entscheidungshilfe zu geben, mit welchen Energiekosten man nach dem Kauf bzw. dem Unterschreiben des Mietvertrags denn zu rechnen hat. Dazu wurde ein Energielabel entwickelt, welches ähnlich wie das schon bekannte Label bei Elektrogeräten funktioniert. Das Label ist mehrfarbig, rot heißt Energiefresser und grün heißt Energiesparer. Wie bei den Energiesparlampen. Diesen Ausweis muss der Verkäufer bzw. Vermieter bereit stellen.

Daher braucht also nicht jeder Hausbesitzer diesen Pass, sondern nur derjenige, der eine Wohnung oder ein Gebäude neu vermieten oder verkaufen will. Selbstverständlich auch derjenige, der ein Haus baut oder umfangreich modernisiert.

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Zu Frage 2: Welche Energieausweise gibt es?

Es gibt 2 grundsätzliche Methoden, sich ein Bild über den Energiezustand eines Gebäudes zu machen:

  1. Man kann sich das Gebäude genau ansehen, dann überlegt man sich, wie viel Wärme wohl durch die Wände nach außen verloren geht, aus welchem Baustoff und wie dick diese sind, dann verschafft man sich eine Überblick über die Heiztechnik, also wie alt ist die Heizung und wie viel Brennstoff wird verfeuert und schließlich erfasst man noch, wie viele Menschen denn in diesem Haus leben und wie denn deren Heizgewohnheiten so sind. Als letztes wird noch der Energiebrdarf auf einen Quadratmeter herunter gerechnet.
    Das ist natürlich jetzt stark vereinfacht und dauert in der freien Natur mehrere Stunden. Dieses Dokument nennt sich "Bedarfsausweis"

  2. Viel einfacher und schneller ist es natürlich, wenn man hergeht und sich ausrechnet wie viel Quadratmeter vorhanden sind, den Energieverbrauch der letzten 3 Jahre aufschreibt und dann ausrechnet, wie viel Brennstoff dann pro Quadratmeter verbraucht wurde. Dieses Schreiben nennt sich dann "Verbrauchsausweis"



Nachteil des Bedarfsausweises: Er ist natürlich erheblich teurer.

Nachteil des Verbrauchsausweises: Er gibt nicht unbedingt das wieder, was der Mieter / Käufer wissen will. In einem Sechsfamilienhaus mag das mit etwas Glück ja noch in etwa hinhauen, aber bei kleineren Wohneinheiten ist der Käuferfrust vorprogrammiert. Paradebeispiel ist dafür meine eigene Mutter, die lebt allein in ihrem Häuschen und heizt eigentlich nur Wohn- und Esszimmer. Das Bad wird nur samstags - am Badetag - geheizt. Sie braucht 2500 Liter Öl im Jahr und liegt verbrauchsmäßig im besseren Drittel.
Nur, wenn da jetzt eine junge Familie mit ihren 2 Kindern einzieht, die werden erst die Ohren an- und anschließend eine Decke umlegen, weil der Heizölverbrauch auf einmal 2 Drittel höher ist, weil die schließlich auch die Kinderzimmer heizen werden. Daher ist beim Ausweis auf Bedarfsbasis die Vergleichsmöglichkeit wesentlich einfacher, weil hier das Gebäude betrachtet wird und nicht die Heizgewohnheiten der Bewohner.

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Zu Frage 3: Ab wann brauche ich einen Energieausweis?

Man erwartet zu Beginn eine große Nachfrage. Daher hat man sich entschlossen, in der Anfangsphase eine Wahlfreiheit zwischen den beiden Arten von Ausweisen einzuführen. Für Gebäude, die nach 1978 errichtet wurden oder die die Anforderungen der Wärmschutzverordnung von 1977 erfüllen, hat man sich überlegt, dass der Verbrauchsausweis immer ausreicht. Anschließend hat man sich sowohl für unterschiedliche Baujahre als für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen noch auf unterschiedliche Termine geeinigt und schon ist da Durcheinander komplett! Am einfachsten lässt sich das vielleicht noch als Tabelle darstellen. Ich unterscheide hier erst einmal zwischen den Gebäuden, die die Wärmeschutzverordnung erfülllen und denen, die das eben nicht tun. Also, nach In Kraft treten den EnEV am 1.10.2007 geht es Schlag auf Schlag:

Wohngebäude, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen:
Grundsätzlich gilt: Bei allen diesen Wohngebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchausweis. Die Einführungstermine für diese Gebäude sind:
Ab 01.07.2008: Wohngebäude bis Baujahr 1965
Ab 01.01.2009: Wohngebäude ab Baujahr 1965



Wohngebäude, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen:
Ab 01.07.2008:
Alle Wohngebäude bis Baujahr 1965
Es herrscht übergangsweise Wahlfreiheit.
Ab 01.10.2008: Für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965 mit nicht mehr als 4 Wohnungen, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen, fällt die Wahlfreiheit weg und es sind nur noch die kostenintensiveren Bedarfsausweise zugelassen.
Ab 01.01.2009: Auch für Wohngebäude ab Baujahr 1965 wir der Ausweis zur Pflicht. Bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohnungen darf weiterhin gewählt werden. Bei Gebäuden bis 4 Wohnungen, die die Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erfüllen, wird der Bedarfsausweis vorgeschrieben.


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Zu Frage 4: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Es ist überhaupt kein Problem, sich übers Internet einen Verbrauchspass ausstellen zu lassen. Es tauchen da Preise ab 20 Euro auf. Wer nicht mehr ausgeben will, kann hier mit dem Lesen aufhören. Das Problem bei diesen Billigangeboten ist nämlich folgendes: Die Form und der Inhalt des Energieausweises sin nämlich in der EnEV vorgeschrieben. Zu einem rechtsgültigen Energieausweis gehört daher zwingend eine Sanierungsempfehlung. Daraus ergibt sich, dass eine Begehnung des Gebäudes unumgänglich ist. Außerdem habe ich als Aussteller die Pflicht, die Angaben der Eigentümer auf Plausibilität zu überprüfen. Dann muss da noch ein Farbdrucker angeschafft werden, mal abgesehen von dem Lehrgang, der auch nicht umsonst war und verdienen will ich auch noch was dabei, da bin ich ja ehrlich. Aus all diesen Gründen kann ich die Verbrauchsausweise nicht zu solchen Preisen anbieten, Bedarfsausweise haben wegen der umfangreichen Datenaufnahme und den Stunden, die ich nachher im Büro sitze, bis ich alles dem blöden Computer erklärt habe, nun mal auch ihren Preis. Wer genaueres wissen möchte, möge sich bitte bei mir melden.

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:: Allgemeines zum Energieausweis ::

Erfolgreiche Markteinführungskampagne

Nachdem die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) einen bundesweit einsetzbaren Energieauweis für Wohngebäude entwickelt und im Feldversuch erprobt hat, fördert sie nun aktiv seine Markteinführung. Unter anderem können sich Aussteller des Energieausweises bei Vorliegen einer entsprechenden Qualifikation in eine zentrale Datenbank eintragen lassen.
Haus- und Wohnungseigentümer, die im Internet auf die Datenbank zugreifen, finden so den Energieausweis-Aussteller in ihrer Nähe. Die Datenbank umfasst bundesweit bereits mehr als 18.000 Einträge.

 
 

Im Feldversuch wurde nach Aussagen der dena in mehr als 65% der Fälle die Software 'Energieberater' benutzt. Durchschnittlich beantragen ca. 500 neue Aussteller pro Woche eine Registrierung.
Sie alle arbeiten mit dem von der dena entwickelten Energieausweis, der, sobald eine gesetzliche
Regelung (EnEV 2006) vorliegt, an diese angepasst wird. Die bis dahin ausgestellten Ausweise sollen Gültigkeit behalten.

Ferner bietet die dena unter dem Titel „Der Energieausweis für Gebäude“ eine Broschüre mit allen relevanten Informationen zum Gebäudeenergieausweis an.


Energieausweis für Europa

Europaweites Energieprofil von Gebäuden

Die "Richtlinie 2002/91/EG des Europaeischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ist von allen Mitgliedsstaatenin nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.

Die EU-Richtlinie sieht für die Mitgliedsstaaten vor:

• Schaffung von integrativen Bewertungsregeln für Gebäude durch die Mitgliedsstaaten, die auch   eine Bewertung der CO2-Emissionen beinhalten können;
• Energiebedarfs-Grenzwerten für Neubauten;
• Vorgabe zur Nutzung erneuerbarer Energien für große neue Gebäude;
• Energiebedarfs-Grenzwerten für umfassend renovierte große Gebäude;
• Energiezertifizierung in Form von Energieausweisen für alle Gebäude zur allgemeinen Einsicht;
• Regelmäßige Überprüfung der Effizienz von Wärme- oder Kälteerzeugern.

Der Energieausweis wird zu einem wichtigen Instrument in Europa werden. Als Schritt in eine gemeinsame Zukunft hinsichtlich der praktischen Umsetzung darf die feierliche Übergabe des deut-schen Energieausweises für das Hauptquartier der Europäischen Kommission in Brüssel angesehen werden.



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